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Die Kraftfahrer-Fortbildung für LKW-Fahrer – gut zu wissen

Eingestellt am: 17.02.2020

Die Kraftfahrer-Fortbildung für LKW-Fahrer – gut zu wissen

Die europaweit gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung betrifft in erster Linie Fahrer von Fahrzeugen der Klassen C1, C1/E, C, C/E, D1, D1/E, D, D/E. Sinn und Zweck der Maßnahme ist es, die im Rahmen der Kraftfahrer-Grundqualifikation erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten aufzufrischen und auf den neuesten Stand zu bringen, um kontinuierlich eine größtmögliche Sicherheit für Verkehrsteilnehmer und die Umwelt zu gewährleisten.

Wo kann ich die Fortbildung absolvieren?
Die Berufskraftfahrer Weiterbildung im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) wird von anerkannten Ausbildungsstätten angeboten. Der Unterricht gliedert sich in drei Kenntnisbereiche, aus denen die fünf Fortbildungsmodule hervorgehen:

Kenntnisbereich 1
Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln

Kenntnisbereich 2
Anwendung der Vorschriften

Kenntnisbereich 3
Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Aus diesen Kenntnisbereichen wurden die 5 Weiterbildungsmodule entwickelt.
Modul 1: Wirtschaftliches Fahren/Eco-Training
Modul 2: Sozialvorschriften für den Güterkraftverkehr
Modul 3: Sicherheitstechnik, Gefahrenlehre, Fahrsicherheit
Modul 4: Der Fahrer im Fokus/Fit und sicher unterwegs
Modul 5: Ladungssicherung

Förderungsmöglichkeiten für die 5 Module
Die Weiterbildung ist verpflichtend, und Sie müssen sich als Kraftfahrer auch selbst darum kümmern. Manche Arbeitgeber bezahlen die Fortbildung mit den 5 Modulen für ihre Fahrer, es ist aber auch möglich, dass Sie die Kosten selbst übernehmen müssen. Zudem sind Unternehmen nicht verpflichtet, ihren Fahrern für die Zeit der Fortbildung freizugeben. Besprechen Sie all dies am besten rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, damit Sie die Fortbildung frühzeitig planen und sich ggf. auch um Fördermöglichkeiten bemühen können. So können Sie die Übernahme der Kosten für die 5 Module beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) oder der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Dazu sollte man jedoch wissen, dass für die BAG der Arbeitgeber den Antrag stellen muss; die Bundesagentur für Arbeit wiederum übernimmt die Kosten für die Fortbildung nur, wenn der Arbeitsplatz dadurch gefährdet wäre, falls die Fortbildung nicht absolviert wird.

Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht
(gemäß Richtlinie 2003/59/EG, Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)) finden Sie hier.