Schwächere Verkehrsteilnehmer schützen, Unfälle vermeiden und die Wahrnehmung des Rad- und Fußverkehrs als Alternative zum motorisierten Individualverkehr stärken: Dies sind die Ziele des Förderprogramms Abbiegeassistenzsysteme „AAS“. Lesen Sie in diesem Beitrag, wer förderberechtigt ist, was gefördert wird und welche Neuerungen die überarbeitete Förderrichtlinie 2020 bringt.
Welche Fahrzeuge können überhaupt gefördert werden?
Zu den förderfähigen Kraftfahrzeugen im Sinne der Richtlinie „AAS“ zählen Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen sowie Busse mit mehr als neun Sitzplätzen inkl. Fahrerplatz, die in Deutschland im Rahmen der Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeiten genutzt werden.
Wer fördert?
Die Förderung erfolgt über das Bundesamt für Güterverkehr, www.bag.bund.de. Auf der Website finden Sie Erläuterungen zur Richtlinie, können im eService-Portal unter https://antrag-gbbmvi.bund.de/ den Antrag stellen und sich weitergehend informieren.
Ob eine Förderung gewährt wird, entscheidet das Bundesamt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht.
Was gibt es Neues zum Förderprogramm?
Die Förderrichtlinie für die Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen wurde überarbeitet und steht im Jahr 2020 auf zwei Säulen:
Wie lange gilt das Förderprogramm?
Das Förderprogramm gilt bis zum 31. Dezember 2024, kann aber auch früher enden, wenn zwischenzeitlich der Einbau von Abbiegeassistenten nach deutschem oder europäischem Recht vorgeschrieben wird.