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Zusätzliche Beleuchtung am LKW – das müssen Sie beachten

Eingestellt am: 17.02.2020

Zusätzliche Beleuchtung am LKW – das müssen Sie beachten

Viel hilft viel? Bei der Fahrzeugbeleuchtung gilt das nicht unbedingt. Gerade Zusatzbeleuchtungen an LKWs sind oft ein Problem. Wer hier den gesetzlichen Vorgaben zuwiderhandelt, riskiert saftige Bußgelder. Zudem besteht das Risiko, dass der falsch ausgerüstete LKW nicht durch die Hauptuntersuchung kommt und keine HU-Plakette erhält.

Wie viele Scheinwerfer sind zusätzlich erlaubt?
Zwei Scheinwerfer können Sie zusätzlich anbringen, mehr sind zu viel des Guten und Erlaubten. Anbauen dürfen Sie die Zusatzscheinwerfer an der Front des Fahrzeugs oder auf dem Dach.
Beachten Sie dabei aber, dass nicht alle Zusatzscheinwerfer hierfür in Frage kommen. Nicht erlaubt sind Arbeitsscheinwerfer oder beleuchtete Schilder (auch wenn sie ausgeschaltet sind), Umriss- und Begrenzungsleuchten sowie Scheinwerfer mit farbigem Licht.

Verzierungsleuchten am LKW
Viele LKW-Fahrer lieben es, Ihren Truck mit LEDs, Namensschildern, leuchtenden Figuren mit umlaufendem Licht Punktstrahlern und Ähnlichem zu schmücken. Aber Vorsicht: Bei all diesen bunten Lichtern besteht – so sieht es zumindest der Gesetzgeber – die Gefahr, dass andere Verkehrsteilnehmer gestört und beeinträchtigt werden. Zu den verbotenen Verzierungsleuchten zählen neben den oben erwähnten Leuchten auch Lichtleisten n den Windabweisern, bunte Rückstrahler, gelbe Rundumleuchten, wenn sie nicht den Bestimmungen des § 52 Abs. 4 bzw. Abs. 11 StVZO entsprechen. Alle Beleuchtungen, die zusätzlich im Inneren der Fahrerkabine angebracht werden, dürfen nicht so sehr nach draußen scheinen, dass sie von anderen wahrgenommen werden können.

Wer ist verantwortlich?
Sowohl die Spedition als auch der Fahrer selbst tragen Verantwortung dafür, dass der LKW nur mit sachgemäßer und gesetzlich erlaubter Beleuchtung ausgestattet ist. Und auch wenn sich über den Sinn der – schon mehr als 20 Jahre alten – Bestimmungen diskutieren lässt, weil Straßen, besonders in Innenstädten sowieso voll von bunten Leuchtreklamen und Lichtinstallationen sind und sich kaum jemand noch davon ablenken lässt: Bei Zuwiderhandlungen kann es schnell teuer werden.